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Kohleregionen nicht im Stich lassen!

Strukturwandel und Kohleausstieg müssen im gleichen Tempo vorangehen

In der Debatte des Sächsischen Landtags zu den Plänen der Bundesregierung, den Braunkohleausstieg auf das Jahr 2030 vorzuziehen, hat Staatsminister Thomas Schmidt am 24. März 2022 die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen als Voraussetzung gefordert. Dabei komme es nicht nur darauf an, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, um so die Energieversorgung auch nach dem Ausstieg aus Kernkraft und Kohleverstromung zu sichern. Vielmehr müsse auch der Strukturwandel in den heutigen Braukohlerevieren in gleichem Maße beschleunigt werden.

Kohleausstieg und Strukturentwicklung sind zwei Seiten einer Medaille. Die entsprechenden Gesetze sind nicht von ungefähr zeitgleich von Bundesrat und Bundestag beschlossen worden.

Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung

"Grundlage war ein breiter gesellschaftlicher Kompromiss, der auch die Zukunft der Braunkohlereviere berücksichtigt. Wer nun schneller aus der Kohle aussteigen will, muss auch zeigen, wie in den Braunkohlerevieren ebenso schnell neue Strukturen geschaffen werden, die neue Arbeitsplätze entstehen lassen", so der Minister weiter.

Entsprechende Erwartungen und Forderungen hat der Freistaat Sachsen gemeinsam mit den anderen betroffenen Ländern bereits im Februar an die Bundesregierung gerichtet.

Im Zentrum steht hierbei die Forderung nach einer Flexibilisierung der Förderperioden und haushalterischen Erleichterungen. "Gute Projekte benötigen ein hohes Maß an Flexibilität in der Entwicklung und Umsetzung. Die bestehende starre Bindung an die Förderperioden und jährliche Haushalte ist ein Hemmnis beim Vollzug des Strukturwandels", unterstrich Schmidt. Daher bedarf es eines Verzichts auf die Förderperioden, mindestens aber der Möglichkeit, nicht abgerufene Finanzmitteln in die nächste Förderperiode zu übertragen. In diesem Zusammenhang stellte der Minister noch einmal klar, dass die Projekte nach den heute geltenden Regeln innerhalb der jeweiligen Förderperioden in der Hauptsache abgeschlossen werden müssen. Dies gilt in der ersten Finanzierungsperiode bis zum 31. Dezember 2026. Danach verbleiben noch drei Jahre für den Abschluss der Investitionen und die Abrechnung der Kosten. Das ist für viele Projekte und mit Blick auf die Auslastung im Bausektor einfach zu kurz.

Zudem seien die Schaffung von Möglichkeiten der direkten Unternehmensförderung ebenso wie die Beschleunigung der Infrastrukturprojekte des Bundes von herausgehobener Bedeutung. Die Braunkohlereviere könnten so auch als Modellregionen wegweisend für ganz Deutschland werden.

Nicht zuletzt sei es notwendig, die Mittel des Just Transition Fund (JTF) der EU, die bisher zu 85 Prozent auf die Strukturstärkungsmittel angerechnet werden sollen, den Kohleregionen ungekürzt zur Verfügung zu stellen. Hierdurch würden zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen, die zum Gelingen des Strukturwandels dringend erforderlich seien.

Quelle: Medienservice Sachsen